Wenn ein Mitarbeiter seit drei Wochen nicht ein- oder ausstempelt und Sie nichts Schriftliches vorliegen haben, starten Sie vor dem Arbeitsgericht mit einem Nachteil. Ein mündliches Gespräch zählt nicht. Am Tag einer verhaltensbedingten Kündigung wird der Richter als Erstes das Abmahnungsprotokoll anfordern. Ohne Abmahnungsschreiben gibt es keine Historie. Es gibt nur Anekdoten.