Ein Unternehmen, das spezialisierte Dienstleistungen erbringt und im REPSE-Register geführt wird, hat eine Verpflichtung, die das herkömmliche Fingerabdruck-Zeiterfassungsgerät nicht erfüllt: den Nachweis, dass die beim Kunden eingesetzten Mitarbeiter zum eigenen Unternehmen gehören, die vertraglich vereinbarte Dienstleistung erbracht haben und die Arbeitszeit eingehalten wurde. Wenn Sie dies bei einem Besuch der STPS nicht mit einem Bericht belegen können, gerät die Registrierung ins Wanken. Hier erfahren Sie, was diese Anwesenheitskontrolle leisten muss und warum das Gerät am Eingang nicht ausreicht.