Ein Kunde aus der Gastronomie fragte mich vor einigen Wochen: "Bin ich verpflichtet, die Kommen- und Gehen-Zeiten meiner Kellner zu erfassen, oder ist das etwas, das ich mache, wenn ich will?". Die Antwort hat ihn verblüfft: Es ist nicht optional. Die argentinischen Vorschriften verpflichten den Arbeitgeber seit 1929 dazu, ein Arbeitszeitregister zu führen, und wer das nicht tut, zahlt einen hohen Preis, wenn es zu einem Prozess kommt. Hier erkläre ich dir, was das Gesetz genau zur Anwesenheitskontrolle verlangt, welche Norm dies vorschreibt und warum eine aktuelle Aufzeichnung das Billigste ist, was du für dein Unternehmen tun kannst.