Im Jahr 2026 bleibt die Arbeitszeiterfassung eine der am stärksten kontrollierten arbeitsrechtlichen Pflichten in Spanien. Seit das Königliche Gesetzesdekret (Real Decreto-ley) 8/2019 die tägliche Arbeitszeiterfassung einführte, hat die Arbeitsaufsichtsbehörde ihre Maßnahmen intensiviert, und die Zahl der Sanktionen wegen Nichteinhaltung ist stetig gestiegen. Doch die Gesetzgebung ist nicht stehen geblieben: Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) hat den Einsatz von Biometrie eingeschränkt, der Strategieplan der ITSS 2025-2027 integriert künstliche Intelligenz zur Datenabgleichung, und es gibt einen Entwurf für eine Verordnung, die digitale Aufzeichnungen mit vollständiger Rückverfolgbarkeit vorschreiben wird. Dieser Artikel geht die geltenden Vorschriften Punkt für Punkt durch, ohne Spekulationen.