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Rechtliches

Arbeitszeitkontrolle 2026: Was das Gesetz verlangt und wie man es einhält

2026-03-26·12 min Lesezeit
Arbeitszeitkontrolle 2026: Was das Gesetz verlangt und wie man es einhält

Im Jahr 2026 bleibt die Arbeitszeitkontrolle eine der am häufigsten geprüften Arbeitspflichten in Spanien. Seit das Real Decreto-ley 8/2019 die tägliche Arbeitszeiterfassung vorgeschrieben hat, hat die Arbeitsinspektion ihre Tätigkeiten intensiviert und die Zahl der Sanktionen wegen Verstößen ist kontinuierlich gestiegen. Aber die Gesetzgebung hat sich weiterentwickelt: Die Spanische Datenschutzbehörde (AEPD) hat den Einsatz von Biometrie eingeschränkt, der Strategische Plan der ITSS 2025-2027 setzt künstliche Intelligenz zur Datenabgleichung ein, und es gibt einen Verordnungsentwurf in Bearbeitung, der digitale Aufzeichnungen mit vollständiger Rückverfolgbarkeit vorschreiben wird. Dieser Artikel geht die geltende Rechtslage Punkt für Punkt durch, ohne Spekulationen.

Die Grundlage: RDL 8/2019 und Artikel 34.9 des Arbeitsgesetzbuchs (ET)

Das Real Decreto-ley 8/2019 vom 8. März (BOE nº 61, 12. März 2019) hat Artikel 34.9 in das spanische Arbeitsgesetzbuch (Estatuto de los Trabajadores) eingeführt. Sein Auftrag ist klar: "Das Unternehmen gewährleistet die tägliche Arbeitszeiterfassung, die die genaue Anfangs- und Endzeit der Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers beinhalten muss, unbeschadet der in diesem Artikel festgelegten Arbeitszeitflexibilität." Die Aufzeichnungen müssen vier Jahre lang aufbewahrt und der Arbeitsinspektion, den Arbeitnehmern und ihren gesetzlichen Vertretern zugänglich sein. Es gibt keine Ausnahmen nach Unternehmensgröße, Branche oder Arbeitsform.

Was das Gesetz genau verlangt

Die Vorschrift schreibt kein konkretes Format vor: Papier, Excel oder ein digitales System sind alle zulässig, solange die Aufzeichnung vollständig und aufbewahrungsfähig ist. Was sie unbedingt fordert, ist, dass der Datensatz im Moment seines Entstehens erfasst wird — nicht nachträglich rekonstruiert — und dass er zugänglich bleibt. Das Technische Kriterium der ITSS nº 101/2019, veröffentlicht am 10. Juni 2019, legt fest, wie die Inspektion vorgehen wird: Sie prüft, ob die Aufzeichnungen mit der tatsächlichen Unternehmenstätigkeit kohärent sind, gleicht die Daten mit Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsbeiträgen ab, und verlangt, dass jede Änderung an einer Aufzeichnung mit einem Protokoll dokumentiert wird (wer was wann und warum geändert hat). Ein System ohne Audit Trail ist vor einer Inspektion nicht zu verteidigen.

Was kommt: der Verordnungsentwurf zur digitalen Zeiterfassung

Seit Herbst 2025 befindet sich ein Entwurf eines Real Decreto in aktiver Bearbeitung, der bei Inkrafttreten den Standard anheben wird. Die relevantesten Punkte: Die Aufzeichnungen müssen digital und unveränderlich sein, mit vollständiger Rückverfolgbarkeit jeder Änderung; sie müssen auf Anforderung der Inspektion sofort und aus der Ferne verfügbar sein; und das System muss exportierbare Dateien in lesbarem Format generieren können. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels hat der Text noch kein endgültiges Veröffentlichungsdatum im BOE. Emplyx erfüllt heute bereits alle diese Anforderungen: Seine Aufzeichnungen sind unveränderlich mit vollständigem Audit Trail, der Inspektionszugang kann in Sekunden aktiviert werden, und die Exporte werden automatisch generiert. Wenn die Verordnung morgen in Kraft tritt, müssen Emplyx-Kunden nichts ändern.

Biometrie: Was die AEPD erlaubt und was sie verbietet

Die Spanische Datenschutzbehörde (AEPD) veröffentlichte im November 2023 ihren "Leitfaden zur Behandlung von Anwesenheitskontrollen mittels biometrischer Systeme". Die Botschaft ist eindeutig: Fingerabdrücke und Gesichtserkennung sind besondere Datenkategorien gemäß der DSGVO, was eine verstärkte Rechtsgrundlage und eine vorherige Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erfordert. Für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen besteht die biometrische Zeiterfassung den Notwendigkeits- und Verhältnismäßigkeitstest nicht: Es gibt weniger eingreifende Alternativen (mobile App, QR, NFC), die die Pflicht gleichermaßen erfüllen, ohne Hochrisikodaten zu verarbeiten. Der Einsatz von Biometrie ohne angemessene Rechtsgrundlage setzt das Unternehmen Sanktionen sowohl der ITSS als auch der AEPD aus.

Telearbeit: Die Aufzeichnungspflicht gilt auch für Fernarbeit

Das Ley 10/2021 vom 9. Juli über Fernarbeit (BOE 10. Juli 2021) befreit nicht von der Arbeitszeitkontrolle. Im Gegenteil: Artikel 14 dieses Gesetzes legt fest, dass das System zur Arbeitszeiterfassung die Arbeitszeit auch bei Heimarbeit getreu widerspiegeln muss, unbeschadet der vereinbarten Arbeitszeitflexibilität. Das Unternehmen bleibt weiterhin dafür verantwortlich zu gewährleisten, dass die Aufzeichnung vorhanden, zugänglich ist und die Anforderungen des Arbeitsgesetzbuchs erfüllt. Mobile Apps mit Fernerfassung, Geräteverifizierung oder optionale Geolokalisierung sind die gebräuchlichsten Lösungen für dieses Szenario.

Das Recht auf digitale Abschaltung

Artikel 88 des Ley Orgánica 3/2018 (LOPDGDD) erkennt das Recht der Arbeitnehmer auf digitale Abschaltung außerhalb der Arbeitszeit an, um die Einhaltung ihrer Ruhezeiten, Urlaube und Genehmigungen zu gewährleisten. Das Unternehmen muss eine interne Richtlinie ausarbeiten, die festlegt, wie dieses Recht ausgeübt wird. Obwohl es nicht direkt mit der Arbeitszeiterfassung verknüpft ist, sind beide zwei Seiten derselben Medaille: Ein gutes Arbeitszeitkontrollsystem macht die geleistete Arbeitszeit sichtbar und zeigt damit auch, ob die Abschaltung eingehalten wird. Die Inspektoren berücksichtigen dies.

Die Arbeitnehmervertreter und der Zugang zu den Aufzeichnungen

Artikel 64 des Arbeitsgesetzbuchs garantiert dem Betriebsrat das Recht auf Information über die Arbeitsbedingungen, was die Kontrolle der Arbeitszeit und der Überstunden einschließt. Der anwendbare Tarifvertrag kann die Häufigkeit und das Format konkretisieren. In der Praxis müssen Unternehmen mit Betriebsrat in der Lage sein, Arbeitszeitberichte pro Mitarbeiter oder pro Gruppe zu erstellen, um diesen Anfragen ohne Schwierigkeiten nachzukommen. Ein digitales System erledigt dies in Sekunden; eine Excel-Datei kann Tage an Arbeit bedeuten.

Die Inspektion nutzt auch Algorithmen: Plan ITSS 2025-2027

Der Strategische Plan der Arbeits- und Sozialinspektion 2025-2027 (im BOE im September 2025 veröffentlicht) legt ausdrücklich den Einsatz von Datenanalyse-Tools und künstlicher Intelligenz zur Aufdeckung von Arbeitsbetrug fest. Die Inspektion gleicht Arbeitszeitaufzeichnungen mit Sozialversicherungsbeiträgen, Aktivitäten auf digitalen Plattformen und Steuererklärungen ab. Ein Unternehmen mit inkohärenten Aufzeichnungen — das zum Beispiel Mitarbeiter in Teilzeit mit offensichtlicher Vollzeittätigkeit anmeldet — kann automatisch einen Alarm auslösen, ohne dass ein Inspektor jemals seine Räumlichkeiten betreten hat. Die Kohärenz der Daten ist der beste Schutz.

Sanktionen: Was Verstöße kosten

Das Ley sobre Infracciones y Sanciones en el Orden Social (LISOS) klassifiziert das Fehlen einer Arbeitszeiterfassung oder deren Manipulation als schwerwiegenden Verstoß, mit Bußgeldern zwischen 751 und 7.500 Euro im Höchstmaß. Stellt die Inspektion systematischen Betrug fest — zum Beispiel wiederholt nicht gemeldete Überstunden — kann der Verstoß als besonders schwerwiegend eingestuft werden, mit Bußgeldern von bis zu 225.018 Euro. Hinzu kommen mögliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf Lohndifferenzen und damit verbundene Sozialversicherungsverbindlichkeiten. Die Kosten eines Verstoßes übersteigen bei weitem die einer beliebigen Zeitkontrolllösung.

Warum ein digitales System den Unterschied macht

Die Vorschrift schreibt keine digitale Lösung vor, aber die praktische Realität schon. Eine Papieraufzeichnung kann keinen Audit Trail erstellen. Eine Excel-Datei kann nicht beweisen, dass sie nicht verändert wurde. Keine manuelle Lösung kann innerhalb von Minuten auf eine telematische Anforderung der Inspektion reagieren. Emplyx ist darauf ausgelegt, nicht nur die heute geltenden Vorschriften zu erfüllen, sondern auch die Anforderungen, die der Entwurf der Verordnung zur digitalen Zeiterfassung vorsieht: unveränderliche Aufzeichnungen, vollständige Rückverfolgbarkeit, sofort aktivierbarer Fernzugang für die Inspektion, Multigerät-Zeiterfassung und Fernerfassung für Telearbeiter ohne biometrische Anforderungen. Wenn das Gesetz morgen geändert wird, sind die Kunden von Emplyx bereits auf der sicheren Seite.

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