Die Frage kommt fast immer in einem unangenehmen Tonfall: "Eze, die Mitarbeiterin aus der Finanzabteilung arbeitet von zu Hause aus, hat ein 7-jähriges Kind und loggt sich morgens eine Stunde aus, um es zur Schule zu bringen. Darf ich ihr das abziehen?". Die kurze Antwort lautet nein. Die lange Antwort ist die, die wir in diesem Artikel durchgehen werden, denn sie ist beängstigend: Art. 6 des Gesetzes 27.555 erkennt dem Fernarbeitnehmer ausdrücklich das Recht zu, den Arbeitstag für Betreuungsaufgaben zu unterbrechen und neu zu organisieren. Es ist kein Urlaub, keine Abwesenheit, es ist nichts, was abgezogen werden darf. Es ist ein spezifischer Teil des Telearbeitsregimes in Argentinien, der Arbeitgeber immer noch überrascht. Hier erkläre ich, wer anspruchsberechtigt ist, wie man es meldet, welche Proportionalitätsregel für Partner gilt und was passiert, wenn das Unternehmen versucht, jemanden für die Ausübung dieses Rechts zu bestrafen.