Ein ehemaliger Mitarbeiter verklagt Sie und behauptet, er habe 12 Stunden täglich ohne Überstundenvergütung gearbeitet. Sie schwören, er habe acht gearbeitet. Wer muss das beweisen? Der Arbeitgeber. Fast immer der Arbeitgeber. Und wenn Sie mit einem handgeschriebenen Notizbuch oder, noch schlimmer, mit gar nichts vor Gericht erscheinen, haben Sie schon verloren, bevor es angefangen hat.