Wenn Sie ein Unternehmen in Mexiko mit Mitarbeitern in Tagschicht haben, ist die Berechnung, die Sie gerade anstellen – oder anstellen sollten – eindeutig: Wie viel werden Ihre Mitarbeiter arbeiten und wie hoch wird diese Rechnung ausfallen, wenn die 40-Stunden-Reform in Kraft tritt. Die 48 Wochenstunden sind keine Laune des Arbeitgebers, sie stammen aus Artikel 61 des Ley Federal del Trabajo (mexikanisches Arbeitsgesetz) von 1970. Die kommende Reform ändert diese Zahl auf 40 Stunden. Der Unterschied scheint auf dem Papier nur acht kleine Stunden zu sein. Auf der Gehaltsabrechnung sieht das anders aus.