Ein Arbeitnehmer erscheint nicht zur Arbeit. Er kommt wieder, fehlt erneut, und wieder. Der Arbeitgeber beschließt, das Arbeitsverhältnis wegen unentschuldigter Fehlzeiten zu kündigen, die Klage geht ein und die Arbeitsbehörde oder das Arbeitsgericht gibt dem Arbeitnehmer recht. Warum? Fast nie, weil der Arbeitgeber keinen Grund hatte. Sondern weil er ihn nicht beweisen konnte. Das ist die Geschichte, die sich ständig wiederholt, und der Grund für diesen Beitrag.