Ein Kunde aus der Gastronomie hat mich kürzlich darauf angesprochen: "Ich habe eine Stechuhr mit Fingerabdruckscanner gekauft, sie in der Küche aufgestellt und ein Mitarbeiter hat sich geweigert, sich zu registrieren. Kann ich ihn dazu zwingen?". Kurze Antwort: Nein, so nicht. Der Fingerabdruck, das Gesicht und die Handgeometrie sind personenbezogene Daten, die durch das Gesetz 25.326 geschützt sind, und ein biometrisches Lesegerät einfach so zu installieren, ist der schnellste Weg, sich eine Anzeige bei der AAIP einzuhandeln. Hier erkläre ich Ihnen, was die argentinische Norm verlangt, welche Risiken eine schlecht implementierte Biometrie birgt und welche Alternativen es gibt, um die Anwesenheit zu kontrollieren, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.