Seit 2019 besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Was sich 2026 ändert, ist nicht die Pflicht selbst, sondern das Wie: Das neue Königliche Dekret verlangt, dass diese Erfassung digital, unveränderbar und für die Arbeitsaufsichtsbehörde aus der Ferne zugänglich sein muss. Für viele Unternehmen, die seit Jahren Excel-Tabellen oder unterschriebene Stundenzettel verwenden, bedeutet dies einen echten Wechsel des Werkzeugs, nicht nur der Mentalität. Was auf Sie zukommt: Was man haben muss, wann, und warum das Warten bis zur letzten Minute meist teuer wird.