Ein Inhaber eines Vertriebsunternehmens drückte es so aus: "Ich habe ein Zeiterfassungssystem, das bei meinen Verwaltungsangestellten hervorragend funktioniert. Aber die Hälfte meiner Leute unterliegt dem LKW-Fahrer-Tarifvertrag. Wende ich bei ihnen dieselbe Regel an?". Die kurze Antwort lautet: Die Uhr ist dieselbe, aber die Regeln, die an dieser Uhr hängen, nicht. Wenn Personal einem Tarifvertrag unterliegt, muss die Anwesenheitskontrolle das respektieren, was dieser Vertrag vereinbart hat: Arbeitszeit, freie Tage, Zuschläge, Pausen. Hier erkläre ich Ihnen, wie CCT, interne Betriebsordnung und Arbeitszeiterfassung zusammenwirken und warum man bei Gewerkschaftsvertretern besonders vorsichtig sein muss.