Sie haben eine Person eingestellt. Eine einzige. Und die übliche Frage: "Das mit der Arbeitszeiterfassung gilt doch sicher nur für große Unternehmen, oder?". Nein. Es gilt ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, und das Gesetz nennt keine Mindestanzahl an Mitarbeitern, unter der man davon befreit wäre.