Sie haben eine Person eingestellt. Eine einzige. Und die übliche Frage: "Das mit der Arbeitszeiterfassung gilt doch sicher nur für große Unternehmen, oder?". Nein. Es gilt ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, und das Gesetz nennt keine Mindestanzahl an Mitarbeitern, unter der man davon befreit wäre.
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Boletín · Tecnologia
Ist die Zeiterfassung in kleinen Unternehmen und für Selbstständige obligatorisch?
Wenn Sie nur einen einzigen Angestellten haben, ist die Zeiterfassung Pflicht: Art. 34.9 ET legt keine Mindestanzahl an Mitarbeitern fest. Wir klären, was für Selbstständige und Kleinstunternehmen gilt.
16. Juni 20266 min de lectura Lesezeit
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