Im Jahr 2017 entschied der Oberste Gerichtshof, dass Unternehmen nicht verpflichtet seien, die Arbeitszeit der gesamten Belegschaft zu erfassen. Zwei Jahre später entschied ein europäisches Gericht das Gegenteil. Zwischen diesen beiden Urteilen liegt alles, was heute erklärt, warum Sie sich ein- und ausstempeln.