Die Schichtplanung scheitert fast immer aus demselben Grund: nicht wegen mangelnden Talents des Verantwortlichen, sondern wegen fehlender Prozesse. Der Dienstplan wird zu spät veröffentlicht, Änderungen werden über informelle Kanäle abgewickelt, und wenn die Arbeitsaufsichtsbehörde kommt, stimmt die Zeiterfassung nicht mit der täglichen Realität überein. Das Arbeitnehmerstatut (Artikel 34) ist klar in Bezug auf Mindestruhezeiten zwischen den Schichten und die maximale tägliche Arbeitszeit – aber wenn der Dienstplan nicht gut verwaltet wird, wird die Einhaltung des Gesetzes kompliziert, auch wenn niemand gegen das Gesetz verstoßen will.