Ein KMU-Inhaber brachte es letzte Woche in einem Gespräch auf den Punkt: "Ich habe einen Mitarbeiter, der nachmittags bei einer anderen Firma anfängt. Kann ich ihm das verbieten? Und wenn er später Ansprüche gegen mich geltend macht, hänge ich dann mit drin?". Kurze Antwort: Verbieten können Sie es nicht, außer in Ausnahmefällen. Aber es gibt Dinge, die Sie im Auge behalten müssen. Mehrfachbeschäftigung — ein Arbeitnehmer mit mehr als einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis — ist in Argentinien völlig legitim, bringt aber dennoch Implikationen für Arbeitszeit, Beiträge und Krankenversicherung mit sich, die viele Arbeitgeber zu spät entdecken. Hier ist der vollständige Leitfaden für 2026.