Wenn ein Arbeitnehmer klagt und behauptet, er habe Überstunden geleistet, die nie bezahlt wurden, glaubt der Arbeitgeber, er könne sich mit dem Vorzeigen einer "Excel-Tabelle zur Anwesenheit" verteidigen. Nein. Er kommt vor das Arbeitsgericht, legt sie vor, und der Anwalt der Gegenseite zerpflückt sie in dreißig Sekunden. Ich habe das schon mehr als einmal gesehen.