Der Aufstieg der Telearbeit und hybrider Modelle hat unsere Vorstellung von beruflicher Flexibilität verändert, aber auch eine entscheidende Frage aufgeworfen: Wie lässt sich die Arbeitszeiterfassung sicherstellen, ohne dass sie als invasive Überwachung wahrgenommen wird? Die Antwort liegt in der klaren Unterscheidung zwischen der Arbeitszeitkontrolle – einer gesetzlichen Verpflichtung und einer Garantie für Arbeitnehmerrechte – und der Leistungskontrolle, die sich auf Ziele und Ergebnisse konzentriert.