Ein Arbeitgeber fragte mich letzte Woche, ob er die Arbeitszeit seiner gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter erfassen müsse oder ob "die Gewerkschaft sich bereits darum kümmere". Die kurze Antwort: Ja, Sie müssen deren Arbeitszeit genauso erfassen wie die des restlichen Personals. Die lange Antwort ist die entscheidende, denn der Tarifvertrag kann die Regeln für Schichten, Ruhezeiten und Arbeitspläne ändern, ohne dass Sie von der Dokumentationspflicht entbunden werden.