Das Wichtigste zuerst: Das Lohnregister ist für ALLE Unternehmen obligatorisch. Egal, ob Sie 1 oder 500 Mitarbeiter haben. Es gibt keine Mindestschwelle. Das RD 902/2020 zur Lohngleichheit macht keine Ausnahmen für die Unternehmensgröße. Wenn Sie Angestellte haben, betrifft dies Sie. Und kaum jemand weiß das.