Ein Arbeitgeber rief mich kürzlich mit einem klassischen Problem an: Er hatte einem Mitarbeiter wegen wiederholter Fehlzeiten gekündigt, und das Arbeitsgericht ordnete die Wiedereinstellung mit Nachzahlung der Löhne an. Der Grund? Das Unternehmen hatte keine hinterlegte Betriebsordnung. Ohne dieses Dokument konnte der Arbeitgeber nicht nachweisen, was als Fehlzeit galt, welche Toleranz gewährt wurde oder ab welcher Verspätung eine Sanktion erfolgte. Er hatte den Prozess verloren, bevor er begonnen hatte.