Die Einführung einer Zeiterfassung verpflichtet dazu, personenbezogene Daten der Mitarbeiter zu erheben. Dies aktiviert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das spanische Organgesetz zum Schutz personenbezogener Daten (LOPDGDD). Der übliche Spannungsfeld: Das Unternehmen möchte Zuverlässigkeit bei der Zeiterfassung, die DSGVO fordert Datenminimierung. Und zwischen diesen beiden Dingen schaltet sich manchmal ein Verkäufer ein, der Ihnen Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung als Lösung verkauft, ohne Ihnen das Chaos zu erklären, das dahintersteckt. Was kommt: Welche Daten sind legal, welche sind eingeschränkt und wo liegen die tatsächlichen Grenzen.
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Boletín · Legal
DSGVO angewendet auf die Zeiterfassung: Welche Daten dürfen Sie erfassen und welche sind verboten
Welche Daten darf das Unternehmen bei der Zeiterfassung gemäß DSGVO und AEPD erheben: obligatorische Mindestdaten, eingeschränkte Biometrie und was bei der Nutzung von Geolokalisierung zu tun ist.
21. Mai 20268 min de lectura Lesezeit
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