Diese Anfrage landet mindestens einmal im Monat in jeder auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, die KMUs berät: "Ich habe einen Manager, der außerhalb des Tarifvertrags steht, muss ich ihm die Tariferhöhungen zahlen?". Die kurze Antwort lautet nein, aber die lange Antwort füllt ein ganzes Buch. Und vor allem füllt sie mehrere rechtskräftige Urteile der nationalen Arbeitskammer, die man sich ansehen sollte, bevor man den Vertrag unterschreibt. Hier ist das, was Sie verstehen müssen, um nicht am Ende zwei Jahre an Lohnnachzahlungen zuzüglich Zinsen zahlen zu müssen.