Sie haben ein Fingerabdrucklesegerät am Eingang. Es hat jahrelang gut funktioniert. Doch seit Ende 2023 kann dieses Gerät Ihnen eine Sanktion der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) einbringen. Nicht, weil sich das Gesetz geändert hat, sondern weil die AEPD ihre Auslegung geändert hat.