Der Tarifvertrag erlaubt es Ihnen, Stunden von einer Woche auf die andere zu verschieben. Gut. Aber zwischen „der Tarifvertrag erlaubt es“ und „es tun, ohne dass die Arbeitsaufsichtsbehörde ein Protokoll eröffnet“, liegt ein fünfstufiger Prozess, den fast niemand vollständig umsetzt. Und wer einen Schritt überspringt, macht aus einem legalen Instrument einen Verstoß.