Ihr Mitarbeiter hat diese Woche 45 Stunden gearbeitet und in der Vorwoche 31. Zahlen Sie ihm Überstunden? Schulden Sie ihm diese? Werden sie automatisch ausgeglichen? Die Antwort hängt von etwas ab, das viele Unternehmen nutzen, ohne zu wissen, wie es heißt: das Arbeitszeitkonto.