751 Euro das Minimum. 7.500 das Maximum bei einem schwerwiegenden Verstoß. Und fast alle Protokolle, die aufgrund der Arbeitszeitkontrolle erstellt werden, entstehen aus etwas Vermeidbarem: einer ungeschützten Excel-Tabelle, einem vergessenen Telearbeiter oder einer auf 9:00 Uhr gerundeten Eingabe bei einer Belegschaft von fünfzehn Personen. Art. 34.9 ET ist seit Mai 2019 in Kraft. Es gibt keinen Spielraum mehr für "das habe ich nicht gewusst".