Eine Tabellenkalkulation lügt nicht, aber sie beweist auch nichts. Und vor einem Inspektor ist der Beweis das Einzige, was zählt. Das ist das grundlegende Problem bei der Führung der Arbeitszeiterfassung in einer .xlsx-Datei: Es funktioniert bis zu dem Tag, an dem jemand mit einem Ausweis die Metadaten sehen will.