Vier Artikel des Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores) bilden die Grundlage für die gesamte Arbeitszeitkontrolle in Spanien: 34, 35, 36 und 37. Wenn Sie im Personalwesen tätig sind und diese verwechseln, gibt es bei einer Inspektion keine zweite Chance. Hier sind sie einzeln aufgeführt, mit dem, was sie besagen und was sie wirklich bedeuten.