Ja. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt unabhängig vom Arbeitsort. Die Arbeit von zu Hause aus entbindet nicht von der Pflicht zur Zeiterfassung – und nein, es gibt kein Kleingedrucktes, das etwas anderes besagt. Dies ist in Artikel 34.9 des Arbeitnehmerstatuts festgelegt, der von „jeder arbeitenden Person“ spricht, ohne dabei zu unterscheiden, ob sie sich im Büro, zu Hause oder an einem anderen Ort befindet.
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Boletín · Legal
Zeiterfassung im Homeoffice: Ist das Stempeln bei der Arbeit von zu Hause aus Pflicht?
Ja, die Zeiterfassung im Homeoffice ist obligatorisch. Was das Gesetz 10/2021 besagt, wie man aus der Ferne ohne Fingerabdruck stempelt und welche Methoden für die Arbeitsaufsichtsbehörde zulässig sind.
20. Mai 20266 min de lectura Lesezeit
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