Die Arbeits- und Sozialversicherungsinspektion (ITSS) ist befugt, jedes Unternehmen jederzeit zu besuchen und die Arbeitszeitaufzeichnungen zu verlangen. Ohne vorherige Ankündigung. Ohne Vorwarnung. Und im Gastgewerbe, im Handel oder im Nachtleben nicht einmal mit zeitlicher Einschränkung – es gab bereits Besuche um zwei Uhr morgens. Was Sie erwartet: Wie die Inspektion bei der Arbeitszeiterfassung vorgeht, was sie genau verlangt und was Sie tun können, damit der Besuch nicht in einem Protokoll endet.