Eine Arbeitszeiterfassung zu führen und eine gültige Arbeitszeiterfassung zu führen, ist nicht dasselbe. Viele Unternehmen glauben, sie seien konform, und bei einem Besuch der Arbeitsaufsichtsbehörde stellen sie fest, dass das verwendete Format nicht das belegt, was das Gesetz verlangt. Gehen wir Feld für Feld durch: Was muss erscheinen, damit die Erfassung zulässig ist.