Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit jedes Mitarbeiters zu erfassen. Gleichzeitig ist es Ihnen gesetzlich untersagt, mehr Daten als nötig zu erheben. Zwei Regeln, die in entgegengesetzte Richtungen zu weisen scheinen, und mittendrin ein KMU, das nur wissen möchte, wann seine Mitarbeiter kommen, ohne dass die AEPD ein Verfahren eröffnet.