Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit jedes Mitarbeiters zu erfassen. Gleichzeitig ist es Ihnen gesetzlich untersagt, mehr Daten als nötig zu erheben. Zwei Regeln, die in entgegengesetzte Richtungen zu weisen scheinen, und mittendrin ein KMU, das nur wissen möchte, wann seine Mitarbeiter kommen, ohne dass die AEPD ein Verfahren eröffnet.
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Boletín · Legal
DSGVO angewandt auf die Zeiterfassung: welche Daten Sie erfassen dürfen und welche nicht
Welche Daten ein Zeiterfassungssystem erheben darf, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen: Fingerabdruck, Geolokalisierung, Uhrzeit. Ein klarer Leitfaden für KMU und die Bußgelder der AEPD.
11. Juni 20266 min de lectura Lesezeit
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