Die Zeiterfassung per Fingerabdruck ist in Spanien nicht verboten. Aber die AEPD hat die Anforderungen so kompliziert gestaltet, dass jedes Unternehmen, das sie ohne einen entsprechenden Tarifvertrag nutzt, ein ernstes rechtliches Risiko eingeht.
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Datenschutzgesetz und biometrische Erfassung: So erfüllen Sie die Anforderungen
Die biometrische Anwesenheitserfassung ist in Spanien nicht verboten, aber die AEPD macht sie ohne Tarifvertrag fast unmöglich. Wir erklären Ihnen, wie Sie die DSGVO einhalten.
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